Fachhochschulrat (FHR)
Der FHR ist eine Behörde, die für die externe Qualitätssicherung (Akkreditierung und Evaluierung) im österreichischen FH-Sektor zuständig ist. Der FHR besteht aus 16 Mitgliedern, wobei die Hälfte der Mitglieder wissenschaftlich durch eine Habilitation ausgewiesen sein muss; die andere Hälfte muss über den Nachweis einer mehrjährigen Tätigkeit in den für FH-Studiengänge relevanten Berufsfeldern verfügen.
Die Mitglieder des FHR werden von der Bundesministerin oder dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung berufen, wobei 4 Mitglieder auf Grund von Vorschlägen des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen zu ernennen sind. Die Funktionsperiode beträgt 3 Jahre, wobei eine einmalige Wiederbestellung in unmittelbarer Folge für eine weitere Funktionsperiode zulässig ist. Die Mitglieder des FHR sind in der Ausübung ihrer Tätigkeit an keine Weisungen gebunden (vgl. § 7 Abs. 4 FHStG idgF).
Weitere Informationen:
Qualitätssicherungsrahmengesetz (QSRG)
Das neue QSRG tritt am 1.3.2012 in Kraft. Es umfasst unter anderem ein neues Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz (HS-QSG) sowie eine umfassende Änderung des Fachhochschul-Studiengesetzes (FHStG).
Mit Inkrafttreten des HS-QSG wird die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria eingerichtet, die für die externe Qualitätssicherung im Hochschulbereich (Fachhochschulen, Universitäten, Privatuniversitäten) zuständig ist. Den FHR gibt es noch bis zum 31.8.2012.
Der FHR ist nur noch für jene Verfahren zuständig, die vor dem 1.3.2012 bei ihm eingereicht werden. Kann der FHR die Verfahren nicht bis zum 31.8.2012 abschließen, geht die Zuständigkeit an die neue Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria über.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle des FHR werden mit Inkrafttreten des QSRG der neuen Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria zugewiesen. Bis zum 31.8.2012 haben sie auch den FHR bei der Abwicklung der vor dem 1.3.2012 eingereichten Verfahren zu unterstützen.
Mit dem QSRG wird auch eine weisungsfreie Ombuds-, Informations- und Servicestelle im BMWF eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, Informations- und Servicearbeit im Hochschulbereich zu den von ihr behandelten Themen und Fällen zu leisten. Jede und jeder Studierende kann sich zur Information und Beratung im Studien-, Lehr-, Prüfungs-, Service- und Verwaltungsbetrieb an hochschulischen Bildungseinrichtungen an die Ombudsstelle wenden.
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