Österreichischer Fachhochschulrat
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Leitbild des Fachhochschulrates

Der Fachhochschulrat (FHR) ist für die externe Qualitätssicherung im österreichischen Fachhochschul-Sektor zuständig. Die Grundlage seiner Tätigkeit ist das Fachhochschul-Studiengesetz (FHStG). Die 16 Mitglieder des FHR bilden ein Gremium von Expertinnen und Experten, die sich durch wissenschaftliche und berufspraktische Qualifikation sowie pädagogische Kompetenz auszeichnen. Sie werden von der zuständigen Bundesministerin oder dem zuständigen Bundesminister ernannt.

Die Mitglieder des FHR sind in ihrer Tätigkeit an keine Weisungen gebunden. Diese Weisungsfreiheit ist gesetzlich verankert.

Ziele des FHR

  • Der FHR sichert und fördert die Qualität der Ausbildung im FH-Sektor.
    – Er gewährleistet, dass die Absolventinnen und Absolventen entsprechend ihrer wissenschaftlich fundierten Ausbildung erfolgreich beruflich tätig sein können.
    – Er setzt verbindliche Anreize zur Entwicklung und Förderung einer hochschulinternen Qualitätskultur und stellt sicher, dass die Fachhochschulen ihre Verantwortung für die Qualität in adäquater Weise wahrnehmen.
  • Der FHR zielt auf eine Intensivierung der angewandten Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Fachhochschulen ab und unterstützt damit den Know-how- bzw. Technologietransfer.
  • Der FHR strebt an, dass die Fachhochschulen erfolgreiche Akteure in der nationalen und internationalen Bildungslandschaft sind und über ein klar definiertes Profil verfügen.
  • Der FHR trägt dazu bei, dass Wirtschaft und Gesellschaft mit jenen Bildungsleistungen versorgt werden, die sie benötigen, um den ökonomischen, kulturellen und gesellschaftlichen Anforderungen gerecht werden zu können.

Der FHR verfolgt seine Ziele unter modernen bildungspolitischen Rahmenbedingungen:

Der FH-Sektor wurde 1994 vollkommen neu geschaffen und wird seither kontinuierlich ausgebaut. Die Rahmenbedingungen zeichnen sich durch Deregulierung auf staatlicher Ebene und Regulierung durch Private unter staatlicher Kontrolle aus. Die Hochschulen sind privatrechtlich organisiert und verfügen über ein hohes Ausmaß an Autonomie. Die Finanzierung erfolgt überwiegend aus öffentlichen Mitteln. Im Zusammenspiel dieser Faktoren spielt die Qualitätssicherung eine zentrale Rolle.

Aufgaben des FHR

  • Akkreditierung von Studiengängen und Evaluierung von Institutionen 
  • Verleihung akademischer Grade und Nostrifizierung ausländischer Grade
  • Sicherung der Ausbildungsstandards durch Beobachtung der Studiengänge, insbesondere der Abschlussprüfungen
  • Förderung der Qualität der Lehre und des Lernens sowie von Innovationen im FH-Sektor
  • Beobachtung der Entwicklung des FH-Sektors im Bildungs- und Beschäftigungssystem sowie Beratung des zuständigen Bundesministeriums in Fragen des FH-Wesens und der Finanzierung von Studiengängen
  • Jährliche Berichterstattung an das zuständige Bundesministerium und an den Nationalrat über die Entwicklung von Studiengängen
  • Erfassung und Auswertung von statistischen Informationen über den FH-Sektor

Der FHR ist bei der Erfüllung seiner vielfältigen Aufgaben den Studierenden, Absolventinnen und Absolventen sowie Wirtschaft und Gesellschaft verpflichtet. Er wird dabei von der Geschäftsstelle unterstützt. Die Geschäftsstelle bereitet die Entscheidungsgrundlagen für den FHR vor und setzt seine Beschlüsse um. Sie agiert an den Schnittstellen zwischen Studierenden, Ministerien, Erhaltern, Studiengängen und ausländischen Institutionen und sorgt für eine reibungslose Kommunikation und einen umfassenden Informationsfluss.

Arbeitsgrundsätze des FHR

  • Der FHR erfüllt seine Aufgaben nach klar strukturierten und öffentlich publizierten Vorgaben, Richtlinien, Standards und Verfahrensabläufen.
  • Die Entscheidungen des Fachhochschulrates sind transparent, konsistent und nachvollziehbar.
  • Der FHR ist dem Prinzip des Dialogs mit den Fachhochschulen verpflichtet; er arbeitet konstruktiv, ergebnis- und problemlösungsorientiert. Die Weiterentwicklung der Verfahren zur Qualitätssicherung erfolgt unter Einbeziehung der Fachhochschulen.
  • Die Interessen der Antragsteller nach einem raschen, fairen, zweckmäßigen und Ressourcen schonenden Verfahren werden in adäquater Weise berücksichtigt.
  • Der FHR ist offen für Anregungen von außen, er orientiert sich an internationalen Anforderungen und Standards im Bereich Akkreditierung und Evaluierung.
  • Der FHR nützt die Möglichkeiten der modernen Informations- und Kommunikationstechnologie, um die anstehenden Verfahren zügig und effizient abzuwickeln.
  • Der FHR setzt die ihm zur Verfügung stehenden öffentlichen Gelder und Ressourcen sparsam, zweckmäßig und wirtschaftlich ein.
  • Der FHR versteht sich als lernende Organisation, die sich weiterentwickelt und sich einer externen, internationalen Evaluierung unterzieht.
 
     
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