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Akkreditierung und Evaluierung
Der österreichische FH-Sektor verfügt über ein integrales Konzept der externen Qualitätssicherung. Damit ist der Zusammenhang zwischen Erst-Akkreditierung, Evaluierung und Re-Akkreditierung gemeint. D.h.: Die Einrichtung eines neuen FH-Studienganges setzt zunächst dessen Erst-Akkreditierung durch den Fachhochschulrat voraus; wobei eine Akkreditierung immer für maximal 5 Jahre ausgesprochen wird. Nach Ablauf dieser Genehmigungsperiode ist eine Re-Akkreditierung erforderlich, der eine Evaluierung und ein formalisiertes Follow-up-Verfahren vorausgehen. Jeder Re-Akkreditierung geht ein Evaluierungsverfahren voraus. |
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