Erhalter von FH-Studiengängen
Die Erhalter sind die Trägereinrichtungen von FH-Studiengängen oder Fachhochschulen. In der Regel sind die Erhalter als juristische Personen des privaten Rechts, und zwar als Gesellschaft mit beschränkter Haftung, als Verein oder als gemeinnützige Privatstiftung organisiert und ersetzen den Staat als Träger der FH-Studiengänge.
Weitere Informationen:
» Liste der Erhalter

Fachhochschulen
Nicht alle fachhochschulischen Einrichtungen sind bereits als "Fachhochschule" organisiert. Von den insgesamt 21 Erhaltern sind derzeit 12 Erhalter als "Fachhochschule" gemäß Fachhochschul-Studiengesetz idgF organisiert:
Gemäß Fachhochschul-Studiengesetz (vgl. § 15 Abs 1 und 2 FHStG idgF) hat der FHR auf Antrag des Erhalters Einrichtungen zur Durchführung von FH-Studiengängen mit Bescheid die Bezeichnung „Fachhochschule“ zu verleihen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- mindestens zwei Studiengänge sind als Fachhochschul-Bachelorstudiengang mit darauf aufbauendem Master-Studiengang oder als Fachhochschul-Diplomstudiengang anerkannt
- es liegt ein Plan für den Ausbau der betreffenden Einrichtung vor aus dem die Erreichung einer Mindestanzahl von 1.000 Studienplätzen innerhalb von 5 Jahren glaubhaft gemacht wird
- ein Fachhochschulkollegium ist eingerichtet, das für die Durchführung und Organisation des Lehr- und Prüfungsbetriebes zuständig ist.
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