Ordnungspolitische Rahmenbedingungen
Mit dem Inkrafttreten des Fachhochschul-Studiengesetzes (FHStG idgF) am 1.10.1993 wurde ein für den österreichischen Hochschulbereich innovatives Steuerungsmodell geschaffen, das optimale Rahmenbedingungen für den Auf- und Ausbau des österreichischen FH-Sektors bietet. Im Sinne der Schaffung einer institutionellen Autonomie der Hochschulen gegenüber dem Staat wurde dabei auch das Verhältnis Staat – Hochschule neu gestaltet.
Die dem Fachhochschul-Studiengesetz zugrundeliegenden bildungspolitischen Rahmenbedingungen zeichnen sich durch die folgenden Merkmale aus:
- Abschied vom Monopol des Staates als Anbieter von Hochschulstudien und Erweiterung der Selbststeuerungskompetenzen der Institutionen
Neuverteilung der Verfügungsrechte durch die privatrechtliche Organisationsform der Erhalter sowie damit verbunden: Stärkung der Souveränität, Verantwortung und Flexibilität der Bildungsanbieter
Dezentralisierung der Entscheidungsbefugnisse, d.h. relevante Entscheidungen werden dort getroffen, wo das Ausmaß an Wissen und Informationen am höchsten ist
Reduzierung öffentlicher Aufgaben auf die externe Qualitätssicherung (FHR) sowie Finanzierung
Innerhalb der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen erfolgt der Auf- und Ausbau des österreichischen FH-Sektors im Zusammenspiel von staatlich-behördlicher top-down Steuerung und privater bottom-up Initiative. Die Einrichtung fachhochschulischer Bildungsangebote findet nicht durch die Umwandlung bestehender Bildungseinrichtungen, sondern durch die Akkreditierung neuer Studienangebote statt.
Weitere Informationen:
» Fachhochschul-Studiengesetzes |